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Schule 2.0: Elektronisches Klassenbuch und SMS gegen Schulschwänzen

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Die Zeiten, in denen in Schulen ein traditionelles papiernes Klassenbuch geführt wurde, scheinen sich allmählich dem Ende zu neigen. Immer mehr Schulen bekunden Interesse an einer zeitgemäßen, elektronischen Variante des Klassenbuchs.

Allein in Berlin laufen derzeit zehn Pilotprojekte, bei denen der Nutzen elektronischer Klassenbücher für die Durchsetzung der Schulpflicht erprobt werden soll.

Vereinfachte Dokumentation und Auswertung möglich

Es gibt bereits eine Reihe von Anbietern webbasierter Lösungen, die eine detaillierte Dokumentation und Verwaltung von Fehlzeiten und unterrichtsbezogener Informationen anbieten. Nachdem in einem ersten Schritt Informationen wie Namen, Geburtsdaten und Geschlechter der Schüler gespeichert werden, ist es möglich, Anwesenheitslisten zu generieren, Fehlzeiten, Verspätungen und Beurlaubungen von Schülern auszuwerten sowie Entschuldigungen zu dokumentieren.

Schulschwänzer-SMS an Schüler und Eltern

In Berlin ist insbesondere geplant, Schüler per SMS in den Unterricht zu locken. Wird festgestellt, dass der Schüler unentschuldigt fehlt, kann aus dem elektronischen Klassenbuch direkt eine SMS an den Schüler verschickt werden – in der Hoffnung dass dieser doch noch aufläuft. Bei minderjährigen Schülern werden die Erziehungsberechtigten zusätzlich kontaktiert. Für die SMS wird ein Standardtext verwendet, der an einer Berliner Schule wie folgt lautet:

“Lieber Schüler, liebe Schülerin, erstens wir haben gemerkt, dass du nicht da bist, zweitens wir fänden es schön, wenn du da wärst und drittens, mach dich auf die Socken.”

Rechtliche Vorgaben in Landesverordnungen

In entsprechenden Verordnungen existieren auf Länderebene konkrete Vorgaben zu Daten, die in Klassenbüchern dokumentiert werden dürfen (in Berlin z.B. § 5 Abs. 1 SchulDatenVO). Sofern der Umfang der Datenverarbeitung im elektronischen Klassenbuch über die in den Verordnungen für traditionelle Klassenbücher abschließend definierten Datenkataloge hinausgeht, bedarf es einer schriftlichen Einwilligung der Betroffenen (Schüler, Erzeihungsberechtigte, Lehrer, Ausbilder).

Berücksichtigung von Datensicherheitsaspekten

Bevor sich eine Schule entscheidet, das traditionelle Klassenbuch gegen ein elektronisches zu ersetzen, ist neben dem u.U. bestehenden Erfordernis entsprechender Einwilligungserklärungen zu beachten, dass mit Dienstleistern – unter Berücksichtigung der erforderlichen Datensicherheitsaspekte – Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen sind.

 


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